Leitfaden
E-Rechnung in Italien: FatturaPA und SdI
FatturaPA und Sistema di Interscambio verstehen: Rechnungsdaten vorbereiten, Rückmeldungen auswerten und XML-Prüfung von der Zustellung trennen.
Eine Rechnung für das italienische System wird nicht allein durch die Dateiendung XML zu FatturaPA. Das erwartete Format, die Empfängerdaten und der Weg über das Sistema di Interscambio, kurz SdI, gehören zusammen. Eine lesbare PDF-Datei kann eine Ansicht liefern, ersetzt aber nicht das strukturierte Dokument.
Datei und Empfänger vorbereiten
Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, welchen italienischen Export er erzeugt und wie die Empfangsadresse gepflegt wird. Prüfen Sie Steuerkennungen, Kundendaten und kaufmännische Referenzen vor einem Testversand. Übernehmen Sie einen Empfängercode aus einer alten Rechnung nicht ohne Bestätigung: Der Kunde könnte inzwischen einen anderen Dienstleister nutzen. Bei einem grenzüberschreitenden Vorgang ist die konkrete Behandlung zu klären, statt den Inlandsprozess ungeprüft zu kopieren. Dokumentieren Sie, wer die Angaben bestätigt hat und wann dies geschehen ist.
SdI-Rückmeldungen auswerten
Bewahren Sie die versandte Datei und die Antwort gemeinsam auf. Eine Zurückweisung erfordert die Prüfung ihres Fehlercodes; bei einem Zustellproblem sind die Empfängerdaten zu kontrollieren. Unterscheiden Sie Datenkorrektur, neuen Export und erneute Übermittlung. KlarFakt bietet weder einen FatturaPA-Validator noch eine SdI-Anbindung. Eine EN-16931-Prüfung bestätigt deshalb nicht die Gültigkeit dieses italienischen Formats.
Einordnung am 6. Oktober 2026
Elektronische Rechnungen über SdI für erfasste inländische Umsätze seit 2019. Geltungsbereich und Ausnahmen hängen vom jeweiligen Regime ab; keine ausnahmslose Pflicht wird behauptet.
Eine Rechnung bis zum Empfang verfolgen
Beginnen Sie mit einer repräsentativen Testrechnung und dem vereinbarten Empfangsweg. Halten Sie getrennt fest, ob das Format technisch geprüft wurde, ob die Übermittlung angenommen wurde und ob der Kunde die Rechnung fachlich zugeordnet hat. Das sind drei verschiedene Ergebnisse. Legen Sie für jeden Fehler einen Verantwortlichen fest und bewahren Sie die Originaldatei zusammen mit den Rückmeldungen auf. Prüfen Sie auch eine Korrektur und einen erneuten Versand, damit daraus keine doppelte Buchung entsteht. Ein positiver lokaler Prüfbericht ersetzt weder einen erforderlichen Übermittlungsdienst noch die steuerliche Beurteilung des Geschäftsfalls. Die verlinkte Länderübersicht nennt den geprüften Umfang und die offenen Punkte.
Quellen und nächste Schritte
Länderseiten
Weitere Leitfäden
Keine Rechtsberatung. Termine und Pflichten folgen den im Text genannten amtlichen Veröffentlichungen; wo ein Termin nicht endgültig ist, sagt der Text es.