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Länder

E-Rechnungen in Europa

Überblick über nationale Rechnungspflichten zwischen Unternehmen. Jede Farbe steht für einen B2B-Geltungsbereich, niemals für die Konformität Ihrer Rechnung.

Ausstellung inländischer B2B-Rechnungen

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Alle 29 Länder als Liste
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29 von 29 Ländern

27 EU-Länder, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Grau dargestellte Länder außerhalb dieses Bereichs gelten nicht automatisch als frei von Pflichten.

Länderliste

Dieselben Angaben, auch ohne Karte zugänglich.

LandB2B-StatusGeltungsbereich und Termine
BelgienIn Kraft, für einen bestimmten Geltungsbereich

Strukturierte Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zwischen belgischen Mehrwertsteuerpflichtigen seit Januar 2026, mit Ausnahmen. Peppol ist der Standardweg; eine EN-16931-konforme Vereinbarung kann einen anderen Weg vorsehen.

Quelle geprüft am 06.10.2026
BulgarienAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

DänemarkAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

DeutschlandAngekündigt oder beschlossen, später wirksam

Empfang seit Januar 2025. Die Übergangsfristen für die Ausstellung im inländischen B2B enden 2027 beziehungsweise 2028, abhängig von Umsatz und gesetzlichen Ausnahmen.

Quelle geprüft am 06.10.2026
EstlandAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

FinnlandAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

FrankreichIn Kraft, für einen bestimmten Geltungsbereich

Große und mittelgroße Unternehmen stellen seit September 2026 E-Rechnungen aus; KMU und Kleinstunternehmen ab September 2027. Empfang für alle betroffenen Unternehmen seit 2026.

Quelle geprüft am 06.10.2026
GriechenlandIn Kraft, für einen bestimmten Geltungsbereich

Erste Phase seit 2. März 2026 für Unternehmen mit mehr als 1 Mio. Euro Erlösen 2023. Zweite Phase auf den 2. November 2026 verschoben, mit bedingter Übergangszeit bis 31. Januar 2027.

Quelle geprüft am 06.10.2026
IrlandAngekündigt oder beschlossen, später wirksam

Große umsatzsteuerregistrierte Unternehmen ab November 2028. Im November 2029 Erweiterung auf Umsatzsteuerpflichtige im innergemeinschaftlichen B2B-Handel, nicht pauschal auf alle Unternehmen.

Quelle geprüft am 06.10.2026
ItalienIn Kraft, für einen bestimmten Geltungsbereich

Elektronische Rechnungen über SdI für erfasste inländische Umsätze seit 2019. Geltungsbereich und Ausnahmen hängen vom jeweiligen Regime ab; keine ausnahmslose Pflicht wird behauptet.

Quelle geprüft am 06.10.2026
KroatienIn Kraft, für einen bestimmten Geltungsbereich

Seit Januar 2026 müssen in Kroatien ansässige, umsatzsteuerregistrierte Steuerpflichtige für erfasste Inlandsumsätze E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Weitere Aussteller folgen 2027.

Quelle geprüft am 06.10.2026
LettlandAngekündigt oder beschlossen, später wirksam

Strukturierte E-Rechnungen werden für erfasste inländische B2B-Umsätze ab Januar 2028 verpflichtend. Öffentlicher Sektor und Datenübermittlung haben eigene Stufen.

Quelle geprüft am 06.10.2026
LitauenAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

LuxemburgAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

MaltaAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

NiederlandeKeine allgemeine Pflicht in der Quelle festgestellt

Die nationale Quelle sieht keine allgemeine Annahmepflicht für E-Rechnungen zwischen Unternehmen vor. Für Aufträge der Zentralregierung gelten eigene Anforderungen.

Quelle geprüft am 06.10.2026
ÖsterreichAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

PolenIn Kraft, für einen bestimmten Geltungsbereich

KSeF stufenweise: große Unternehmen seit Februar 2026, weitere seit April. Eine Übergangsausnahme bis Ende 2026 hängt von monatlich höchstens 10.000 PLN fakturierten Umsätzen ab.

Quelle geprüft am 06.10.2026
PortugalAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

RumänienIn Kraft, für einen bestimmten Geltungsbereich

Inländische B2B-Rechnungen zwischen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen werden seit Juli 2024 über RO e-Factura übermittelt. Geltungsbereich, Ausnahmen und Übermittlungsfristen sind je Vorgang zu prüfen.

Quelle geprüft am 06.10.2026
SchwedenAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

SchweizKeine allgemeine Pflicht in der Quelle festgestellt

Die ESTV stellt Papier- und elektronische Rechnungen gleich. Diese Quelle begründet keine allgemeine Pflicht zur elektronischen B2B-Rechnung.

Quelle geprüft am 06.10.2026
SlowakeiAngekündigt oder beschlossen, später wirksam

Ab Januar 2027 Ausstellung in XML/Peppol BIS für umsatzsteuerregistrierte Steuerpflichtige in der Slowakei im nationalen Geltungsbereich. Die Behörde stellt die Regelung als beschlossen dar.

Quelle geprüft am 06.10.2026
SlowenienAngekündigt oder beschlossen, später wirksam

Austausch von E-Rechnungen ab Januar 2028 für inländische Umsätze der im Unternehmensregister eingetragenen Unternehmen und gewerblich tätigen Personen.

Quelle geprüft am 06.10.2026
SpanienAngekündigt oder beschlossen, später wirksam

Die Verordnung HAC/1028/2026 tritt am 6. Oktober 2026 in Kraft und setzt die B2B-Umsetzungsfristen in Gang. Anwendung nach den gesetzlichen umsatzabhängigen Ein- und Zweijahresfristen; Übergangsvorschriften beachten.

Quelle geprüft am 06.10.2026
TschechienAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

UngarnAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

Vereinigtes KönigreichAngekündigt oder beschlossen, später wirksam

Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland): elektronische Umsatzsteuerrechnungen ab 2029 angekündigt. Genauer Starttermin und Einzelheiten stehen noch aus.

Quelle geprüft am 06.10.2026
ZypernAngaben noch zu prüfen

Der aktuelle Status wurde in dieser Prüfung nicht durch eine nationale Quelle bestätigt. Prüfen Sie den Zeitplan bei der zuständigen Behörde.

Angaben geprüft am 06.10.2026. Geltungsbeginn, Ausnahmen und betroffene Unternehmen sind ebenso wichtig wie der Status. Eine XML-Prüfung bestätigt keine steuerrechtliche Konformität.

So werden diese Angaben gepflegt

Jede Feststellung ist datiert und mit ihrer Quelle verknüpft. Rechtliche Entwicklungen und XML-Regelversionen werden getrennt verfolgt; Änderungen werden vor der Veröffentlichung geprüft.

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