Leitfaden
Kroatien: eRačun und Fiskalisierung im Rechnungsablauf
eRačun in Kroatien vorbereiten: Geltungsbereich klären, Übermittlungsweg wählen, Referenzen testen und Austausch von der Fiskalisierung trennen.
Das kroatische Vorhaben verbindet den elektronischen Rechnungsaustausch mit Anforderungen an die Fiskalisierung. Bei der Softwareplanung muss daher zwischen der Datei für den Kunden und den Schritten der steuerlichen Verarbeitung unterschieden werden. Eine lesbare Rechnung und eine technische Rückmeldung erfüllen nicht zwangsläufig beide Anforderungen. Definieren Sie für jeden Schritt das erwartete Ergebnis, bevor Sie einen Dienstleister auswählen.
Erst den Ablauf, dann das Format festlegen
Erstellen Sie je Vorgangstyp eine Übersicht über den Status der Parteien, den Inlandsbezug und den Empfänger. Lassen Sie den Anbieter bestätigen, welche Austauschprozesse er unterstützt und welche Antworten er bereitstellt. Klären Sie, wo Referenzen gespeichert werden, damit Zahlung oder Korrektur auf die Ursprungsrechnung zurückgeführt werden können. Die Vereinbarung sollte auch festlegen, wer Änderungen nationaler Spezifikationen verfolgt.
Die Zuordnung testen
Beginnen Sie mit einem normalen Verkauf und ergänzen Sie einen schwierigeren Fall: Nachlass, Gutschrift oder geänderte Kundendaten. Prüfen Sie, ob die kaufmännische Rechnungsnummer über alle Antworten nachvollziehbar bleibt. Simulieren Sie einen Fehler und definieren Sie die Wiederholung ohne unkontrollierte Mehrfachübermittlung. Eine EN-16931-Prüfung kann bei unterstütztem Format und Profil helfen, belegt aber keine kroatische Fiskalisierung. KlarFakt ersetzt weder den gewählten Vermittler noch die nationalen Kontrollen.
Einordnung am 6. Oktober 2026
Seit Januar 2026 müssen in Kroatien ansässige, umsatzsteuerregistrierte Steuerpflichtige für erfasste Inlandsumsätze E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Weitere Aussteller folgen 2027.
Eine Rechnung bis zum Empfang verfolgen
Beginnen Sie mit einer repräsentativen Testrechnung und dem vereinbarten Empfangsweg. Halten Sie getrennt fest, ob das Format technisch geprüft wurde, ob die Übermittlung angenommen wurde und ob der Kunde die Rechnung fachlich zugeordnet hat. Das sind drei verschiedene Ergebnisse. Legen Sie für jeden Fehler einen Verantwortlichen fest und bewahren Sie die Originaldatei zusammen mit den Rückmeldungen auf. Prüfen Sie auch eine Korrektur und einen erneuten Versand, damit daraus keine doppelte Buchung entsteht. Ein positiver lokaler Prüfbericht ersetzt weder einen erforderlichen Übermittlungsdienst noch die steuerliche Beurteilung des Geschäftsfalls. Die verlinkte Länderübersicht nennt den geprüften Umfang und die offenen Punkte.
Quellen und nächste Schritte
Länderseiten
Weitere Leitfäden
Keine Rechtsberatung. Termine und Pflichten folgen den im Text genannten amtlichen Veröffentlichungen; wo ein Termin nicht endgültig ist, sagt der Text es.