Leitfaden
Rumänien: Rechnungen für RO e-Factura vorbereiten
RO e-Factura in Rumänien: XML vorbereiten, Austausch mit ANAF organisieren und Rückmeldungen sichern, ohne Prüfung und Übermittlung zu verwechseln.
Bei RO e-Factura gehören Datei und Übermittlungsablauf zusammen. Der nationale Dienst verarbeitet strukturierte Daten; eine lesbare Kopie für einen Kollegen belegt noch kein Ergebnis der behördlichen Verarbeitung. Ordnen Sie vor einer Softwareänderung inländische, internationale und öffentliche Aufträge getrennt ein, damit für jeden Vorgang der richtige Weg bestätigt werden kann. Halten Sie die fachliche Zuständigkeit für diese Einordnung fest.
ANAF-Anbindung organisieren
Fragen Sie den Anbieter, wie Rechnungen hochgeladen, Antworten abgeholt und zurückgegebene Dokumente zugeordnet werden. Die ANAF-Dokumentation beschreibt unter anderem XML-Upload und Nachrichtenabruf. Suchen Sie im Test eine Rechnung anhand ihrer kaufmännischen Nummer und anschließend den zugehörigen Übermittlungsnachweis sowie die Antwort. Eine Anzeige mit lediglich dem Zustand „gesendet“ erklärt keine später auftretenden Fehler.
Fehler und Wiederholungen planen
Wählen Sie einen Fall mit Nachlass oder unterschiedlichen Umsatzsteuerbehandlungen. Legen Sie fest, wer die Ursprungsdaten korrigiert und wie eine neue Version mit der vorherigen verknüpft bleibt. Korrigieren Sie nicht nur die PDF-Ansicht. Fristen, Ausnahmen und nationale Regeln müssen für den konkreten Vorgang geklärt werden; dieser Leitfaden nennt keine universelle Versandfrist. KlarFakt verbindet sich nicht mit ANAF und stellt keine vollständige RO-CIUS-Zertifizierung bereit.
Einordnung am 6. Oktober 2026
Inländische B2B-Rechnungen zwischen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen werden seit Juli 2024 über RO e-Factura übermittelt. Geltungsbereich, Ausnahmen und Übermittlungsfristen sind je Vorgang zu prüfen.
Eine Rechnung bis zum Empfang verfolgen
Beginnen Sie mit einer repräsentativen Testrechnung und dem vereinbarten Empfangsweg. Halten Sie getrennt fest, ob das Format technisch geprüft wurde, ob die Übermittlung angenommen wurde und ob der Kunde die Rechnung fachlich zugeordnet hat. Das sind drei verschiedene Ergebnisse. Legen Sie für jeden Fehler einen Verantwortlichen fest und bewahren Sie die Originaldatei zusammen mit den Rückmeldungen auf. Prüfen Sie auch eine Korrektur und einen erneuten Versand, damit daraus keine doppelte Buchung entsteht. Ein positiver lokaler Prüfbericht ersetzt weder einen erforderlichen Übermittlungsdienst noch die steuerliche Beurteilung des Geschäftsfalls. Die verlinkte Länderübersicht nennt den geprüften Umfang und die offenen Punkte.
Quellen und nächste Schritte
Länderseiten
Weitere Leitfäden
Keine Rechtsberatung. Termine und Pflichten folgen den im Text genannten amtlichen Veröffentlichungen; wo ein Termin nicht endgültig ist, sagt der Text es.