Leitfaden
Spanien: B2B-E-Rechnung und VERI*FACTU unterscheiden
Spaniens elektronische B2B-Rechnung und VERI*FACTU unterscheiden: Rechtsgrundlagen, Zeitplan, Softwarefunktionen und Fragen an den Dienstleister.
Zwei spanische Vorhaben betreffen Rechnungen, beantworten aber verschiedene Fragen. Der strukturierte Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen betrifft das Dokument für den Kunden. Anforderungen an Rechnungsprogramme, darunter der Modus VERI*FACTU, betreffen auch Erstellung und Nachvollziehbarkeit von Rechnungsaufzeichnungen. Eine Werbeaussage zur Unterstützung des einen Verfahrens bestätigt nicht das andere. Führen Sie beide Fähigkeiten deshalb getrennt im Anforderungskatalog auf.
Den richtigen Zeitplan lesen
Klären Sie beim B2B-Austausch den anwendbaren Text, sein Inkrafttreten und die Unternehmenskategorie. Die am 5. Oktober 2026 veröffentlichte Verordnung HAC/1028/2026 ist zusammen mit dem von ihr umgesetzten Dekret zu lesen. Übernehmen Sie keine ältere Vertriebsangabe als allgemeingültige Frist. Das Länderprofil hält Einschränkungen zu Umfang und Fristberechnung ausdrücklich fest.
Konkrete Anbieterfragen stellen
Verlangen Sie getrennte Antworten zu Austauschdatei, Übermittlungsweg, Rechnungsstatus und steuerlichen Aufzeichnungen. Lassen Sie Ausstellung, Empfang und Korrektur mit übereinstimmenden Referenzen in den beteiligten Systemen vorführen. Klären Sie auch Vorgänge außerhalb des jeweiligen Anwendungsbereichs. KlarFakt ist weder die spanische öffentliche Lösung noch ein Programm zur Bescheinigung von VERI*FACTU-Pflichten. Ein bestandener XML-Test beweist nicht, dass alle fachlichen Übermittlungs- und Meldeprozesse erledigt wurden.
Einordnung am 6. Oktober 2026
Die Verordnung HAC/1028/2026 tritt am 6. Oktober 2026 in Kraft und setzt die B2B-Umsetzungsfristen in Gang. Anwendung nach den gesetzlichen umsatzabhängigen Ein- und Zweijahresfristen; Übergangsvorschriften beachten.
Eine Rechnung bis zum Empfang verfolgen
Beginnen Sie mit einer repräsentativen Testrechnung und dem vereinbarten Empfangsweg. Halten Sie getrennt fest, ob das Format technisch geprüft wurde, ob die Übermittlung angenommen wurde und ob der Kunde die Rechnung fachlich zugeordnet hat. Das sind drei verschiedene Ergebnisse. Legen Sie für jeden Fehler einen Verantwortlichen fest und bewahren Sie die Originaldatei zusammen mit den Rückmeldungen auf. Prüfen Sie auch eine Korrektur und einen erneuten Versand, damit daraus keine doppelte Buchung entsteht. Ein positiver lokaler Prüfbericht ersetzt weder einen erforderlichen Übermittlungsdienst noch die steuerliche Beurteilung des Geschäftsfalls. Die verlinkte Länderübersicht nennt den geprüften Umfang und die offenen Punkte.
Quellen und nächste Schritte
Länderseiten
Weitere Leitfäden
Keine Rechtsberatung. Termine und Pflichten folgen den im Text genannten amtlichen Veröffentlichungen; wo ein Termin nicht endgültig ist, sagt der Text es.